Buchhaltung & Formate · Stand: Juli 2026

Kontoauszüge für DATEV: camt.053, MT940 und was seit November 2025 gilt

Die Deutsche Kreditwirtschaft hat das MT940-Format im November 2025 aus ihrem Regelwerk entfernt. Kontoumsätze werden seitdem im Format camt.053 bereitgestellt und von DATEV automatisch verarbeitet. Für angebundene Konten müssen Sie deshalb gar nichts konvertieren. Relevant wird die Frage nur dort, wo es kein elektronisches Format mehr gibt — bei reinen PDF-Kontoauszügen, etwa aus aufgelösten Konten oder älteren Zeiträumen.

Welche Formate bei DATEV eine Rolle spielen

Rund um „Kontoauszug → DATEV“ werden vier sehr unterschiedliche Dinge oft in einen Topf geworfen. Sie liegen an völlig verschiedenen Stellen im Prozess:

FormatWas es istWoher es kommtRolle
camt.053XML-Nachricht nach ISO 20022 (Cash-Management-Nachricht)Bank, automatisch über die BankanbindungAktueller Standard für die Bereitstellung von Kontoumsätzen
MT940SWIFT-Textformat, zeilenbasiertBank (historisch)Im November 2025 aus dem Regelwerk der Deutschen Kreditwirtschaft entfernt
DATEV-BuchungsstapelBuchungssätze mit Konto und GegenkontoAus der Buchhaltung — nicht von der BankErgebnis der Verbuchung, nicht des Kontoauszugs
Excel / CSVZeilen mit Datum, Betrag, VerwendungszweckZ. B. aus einem PDF-Kontoauszug extrahiertArbeitsformat zum Prüfen und Vorerfassen

Was sich im November 2025 geändert hat

MT940 war jahrzehntelang das Standardformat, in dem Banken Kontoumsätze elektronisch bereitgestellt haben — ein zeilenbasiertes SWIFT-Textformat. Die Deutsche Kreditwirtschaft hat es im November 2025 aus ihrem Regelwerk entfernt. An seine Stelle tritt camt.053, eine XML-Nachricht nach ISO 20022, die deutlich mehr Struktur transportiert.

Für DATEV-Anwender mit angebundenen Konten ist das weitgehend unsichtbar: DATEV hat die Verarbeitung auf eine eigene Payment-Infrastruktur umgestellt, Kontoumsätze laufen automatisch ein. Bestehende MT940-Dateien lassen sich in den Rechnungswesen-Programmen weiterhin importieren — für neue Zeiträume sollten Sie aber nicht mehr darauf planen.

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Wenn Sie nur einen PDF-Kontoauszug haben

Das ist der Fall, in dem die Formatfrage überhaupt praktisch wird. Typische Situationen:

  • Aufgelöstes oder gewechseltes Konto — die Bankanbindung existiert nicht mehr, die Auszüge liegen als PDF im Archiv.
  • Ältere Zeiträume außerhalb des Online-Banking-Archivs. Rückwirkend stellt keine Bank ein camt.053 aus.
  • Ausländische Banken ohne DATEV-Anbindung.
  • Mandantenunterlagen, die schlicht als PDF-Sammlung ankommen.

In allen vier Fällen gibt es kein Bereitstellungsformat mehr, das man „anfordern“ könnte. Die Buchungszeilen müssen aus dem PDF herausgelesen werden — sauber, vollständig und mit korrekten Vorzeichen.

Kontoumsatz ist nicht Buchungsstapel

Diese Unterscheidung erspart viel Ärger. Ein Kontoumsatz sagt: am 14.03. sind 1.190 € an die Musterfirma GmbH gegangen, Verwendungszweck „Rechnung 2026-114“. Ein Buchungsstapel sagt zusätzlich, auf welches Konto und welches Gegenkonto das gebucht wird.

Diese Kontierung steht in keinem Kontoauszug — sie ist genau die fachliche Leistung der Buchhaltung. Werkzeuge, die aus einem PDF direkt einen fertigen Buchungsstapel versprechen, versprechen implizit auch die Kontierung. Das kann funktionieren, wenn ein Kontenrahmen und Regeln je Mandant hinterlegt sind — es ist aber eine ganz andere Aufgabe als eine Formatkonvertierung, und sie gehört geprüft.

Was dieser Konverter leistet — und was nicht

Damit es keine Missverständnisse gibt, hier klar getrennt:

Das leistet er

  • PDF-Kontoauszüge auslesen — auch mehrseitig und gescannt (OCR)
  • Datum, Betrag, Verwendungszweck und Gegenpartei je Buchung erkennen
  • Jede Buchung vor dem Export prüfbar anzeigen
  • Ausgabe als Excel-Datei (XLSX) oder als CSV mit Semikolon-Trennung und UTF-8-BOM — so öffnet Excel Umlaute korrekt

Das leistet er nicht

  • Keine Ausgabe als camt.053
  • Keine Ausgabe als MT940
  • Keine Ausgabe als DATEV-Buchungsstapel
  • Keine Kontierung und keine Buchungsvorschläge

Excel- und CSV-Datei sind Arbeitsformate: zum Prüfen, zum Abgleichen und als Grundlage für die Erfassung. Den Schritt in die Finanzbuchhaltung — mit Kontierung — macht weiterhin die Buchhaltung.

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Häufige Fragen zu Kontoauszügen und DATEV

In welchem Format bekomme ich Kontoumsätze für DATEV?+
Für laufende Konten im Format camt.053. Die Deutsche Kreditwirtschaft hat das früher übliche MT940-Format im November 2025 aus ihrem Regelwerk entfernt; Kontoumsätze werden seitdem als camt.053 bereitgestellt. Bei angebundenen Konten läuft das automatisch — Sie müssen dafür nichts konvertieren.
Ist MT940 damit tot?+
Aus dem Regelwerk der Deutschen Kreditwirtschaft ist es entfernt, das heißt: Banken stellen Umsätze nicht mehr standardmäßig in MT940 bereit. Bestehende MT940-Dateien lassen sich in den DATEV-Rechnungswesen-Programmen weiterhin importieren. Für neue Zeiträume sollten Sie aber nicht mehr auf MT940 planen.
Kann ich aus einem PDF-Kontoauszug ein camt.053 erzeugen?+
Nicht seriös. camt.053 ist eine von der Bank signierte Bereitstellung mit Feldern, die im PDF gar nicht enthalten sind (z. B. Geschäftsvorfallcodes). Wer aus einem PDF eine camt.053-Datei „erzeugt“, erfindet Felder. Aus einem PDF lassen sich die Buchungszeilen sauber extrahieren — Datum, Betrag, Verwendungszweck, Gegenpartei — und als Tabelle weiterverarbeiten. Das ist der ehrliche Weg.
Warum reicht der Kontoauszug nicht als Buchungsstapel?+
Ein DATEV-Buchungsstapel enthält Konto und Gegenkonto — also die Kontierungsentscheidung. Die steht in keinem Kontoauszug: Sie ist genau die Arbeit, die die Buchhaltung leistet. Ein Kontoauszug liefert die Umsätze, nicht deren Verbuchung. Wer Ihnen einen „PDF-zu-Buchungsstapel“-Automatismus verspricht, verspricht die Kontierung mit.
Wann brauche ich überhaupt eine PDF-Konvertierung?+
Immer dann, wenn es kein elektronisches Bereitstellungsformat mehr gibt: aufgelöste oder gewechselte Konten, ältere Zeiträume außerhalb des Online-Banking-Archivs, ausländische Banken ohne DATEV-Anbindung, oder wenn ein Mandant Auszüge schlicht als PDF-Sammlung liefert. Rückwirkend stellt keine Bank ein camt.053 aus.

Stand & Quellen

Zuletzt geprüft: 27. Juli 2026. Angaben zur Formatumstellung nach der Veröffentlichung von DATEV zum Thema „Kontoumsätze bereitstellen – neues Format“ (datev.de). Diese Seite ersetzt keine steuerliche Beratung. Für die Kontierung und die Verbuchung ist Ihre Buchhaltung bzw. Ihre Steuerkanzlei zuständig.